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Tarif-Rechner
Jahresverbrauch
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Privatkunden

mini/watt

Der Einstiegstarif

Der mini/watt empfiehlt sich für Privatkunden mit einem Stromverbrauch von weniger als ca. 2200 kWh/Jahr.

maxi/watt

Ihr Haushalt gut versorgt

Der maxi/watt empfiehlt sich besonders für Privatkunden, mit einem Stromverbrauch von mehr als ca. 2200 kWh/Jahr.

Grundversorgung

GGV Basisenergie

Jederzeit und ohne Unterbrechung gut versorgt mit Energie der GGV.

 

In Abhängigkeit von dem individuellen Verbrauch unserer Haushaltskunden bietet die GGV jeweils kostenoptimale Preisregelungen an. Bei der Gestaltung achten wir sowohl auf einen einfachen und somit für Sie nachvollziehbaren, als auch kostengerechten Aufbau unserer Privatkundenpreise.

In der Regel finden Sie auf Ihrer Rechnung zwei Preiselemente:

  • ein Arbeitspreis in Cent/kWh, der mit den vom Zähler gemessenen kWh multipliziert wird, und
  • ein jährlicher Grundpreis (fester Leistungspreis + Verrechnungspreis)

Neben dem üblichem Ausweis der Mehrwertsteuer bieten wir unseren Kunden im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung zusätzlich einen Überblick über die Höhe weiterer Steuern und Abgaben wie EEG- und KWKG-Abgabe, Konzessionsabgabe (KA), Umlage gemäß § 19 Abs. 2 Strom NEV, Offshore-Haftungsumlage sowie Stromsteuer.
Bei Kunden mit hohem Stromverbrauch (mehr als 100.000 kWh/Jahr), insbesondere bei Industriekunden, wird neben der elektrischen Arbeit (in kWh) auch die Leistung (in kW) gemessen. Diese Kunden erhalten dadurch den preislichen Anreiz, nicht nur elektrische Arbeit zu sparen, sondern darüber hinaus die elektrische Leistung zu vermindern. Eine so optimierte Inanspruchnahme von Netzen und Kraftwerken trägt dazu bei, den Zubau weiterer Anlagen einzusparen oder hinauszuzögern.

Bei einer Leistung von weniger als 30 kW (typischer Haushaltskunde) wird auf die aufwändige Leistungsmessung verzichtet. In diesen Fällen ist ein fester Leistungspreis im Grundpreis enthalten. Zusätzlich beinhaltet der Grundpreis noch einen Verrechnungspreis für die Bereithaltung des Zählers, sowie die Ablesung und Abrechnung des Jahresstromverbrauchs. Der Jahresverbrauch wird dabei im Vergleich zur Leistungsmessung mit einem erheblich einfacheren Stromverbrauchszähler erfasst.

StromGVV
(Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz)