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Entgelte gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Gültig ab 01.07.2025

Preisblätter für den Strom-Messstellenbetrieb intelligenter Messsysteme (iMS) und moderner Messeinrichtungen (mME) der Stadtwerke Groß-Gerau Versorgungs GmbH.

Das Messstellenbetriebsgesetz sieht für den grundzuständigen Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs- bzw. Einspeisekategorien gestaffelte Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb vor.

Die Preisangaben in den Preisblättern sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer ( z. Zt. 19% ) angegeben. Die Preise ohne Umsatzsteuer sind gerundet.


 
 

Übersicht


 
 

Preisblatt 1
Intelligente Messsysteme (iMS) nach Verbrauchsgruppen

Ein iMS ist gemäß § 2 Nr. 7 MsbG eine über einen Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie, die den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt und den in § 20, 21 MsbG aufgeführten Mindestanforderungen genügt. Die technische Verfügbarkeit gemäß § 30 MsbG wird vorausgesetzt.

Intelligentes Messsystem (Standardleistung gem. §35 Abs.1 MsbG) Preis je Messeinrichtung €/Jahr

(für Letztverbraucher)

Preisobergrenze

Anteil Netzbetreiber

Anteil Anschlussnutzer

optional < 3.000 kWh

50,42 / 60,00

25,21 / 30,00  

25,21 / 30,00

optional > 3.000 bis ≤ 6.000 kWh

50,42 / 60,00

25,21 / 30,00

25,21 / 30,00

> 6.000 bis ≤ 10.000 kWh

100,84 / 120,00

67,23 / 80,00  

33,61 / 40,00

> 10.000 bis ≤ 20.000 kWh

109,24 / 130,00

67,23 / 80,00  

42,02 / 50,00

> 20.000 bis ≤ 50.000 kWh

159,67 / 190,00

67,23 / 80,00  

92,44 / 110,00

> 50.000 bis ≤ 100.000 kWh

184,88 / 220,00

67,23 / 80,00  

117,65 / 140,00

> 100.000 kWh


noch nicht verfügbar


Zur Bemessung des Jahresstromverbrauchs an einem Zählpunkt ist der Durchschnittswert der jeweils letzten drei erfassten Jahresverbrauchswerte maßgeblich.

 
 

Preisblatt 2
Intelligente Messsysteme (iMS) für dezentrale Einspeiseanlagen nach EEG / KWKG

Ein iMS ist gemäß § 2 Nr. 7 MsbG eine über einen Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie, die den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt und den in § 20, 21 MsbG aufgeführten Mindestanforderungen genügt. Die technische Verfügbarkeit gemäß § 30 MsbG wird vorausgesetzt.

Intelligentes Messsystem (Standardleistung gem. §35 Abs.1 MsbG) Preis je Messeinrichtung €/Jahr

(für Anlagenbetreiber)

Preisobergrenze

Anteil Netzbetreiber

Anteil Anschlussnutzer

> 1 bis ≤ 7 kW

50,42 / 60,00

25,21 / 30,00

25,21 / 30,00

> 7 bis ≤ 15 kW

109,24 / 130,00

67,23 / 80,00

42,02 / 50,00

> 15 bis ≤ 25 kW

159,67 / 190,00

67,23 / 80,00  

92,44 / 110,00

> 25 bis ≤ 100 kW

184,88 / 220,00

67,23 / 80,00  

117,65 / 140,00

> 100.000 kW


noch nicht verfügbar


Für Erzeugungsanlagen mit einer Leistung unterhalb 7 kW ist nach Messstellenbetriebsgesetz eine Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem optional möglich.

 
 

Preisblatt 3
Intelligente Messsysteme (iMS) für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG

Ein iMS ist gemäß § 2 Nr. 7 MsbG eine über einen Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie, die den tatsächlichen Energieverbrauch und die    tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt und den in § 20, 21 MsbG aufgeführten Mindestanforderungen genügt. Die technische Verfügbarkeit gemäß § 30 MsbG wird vorausgesetzt.

Intelligentes Messsystem (Standardleistung gem. §35 Abs.1 MsbG) Preis je Messeinrichtung €/Jahr

(für Letztverbraucher)

Preisobergrenze

Anteil Netzbetreiber

Anteil Anschlussnutzer

Anlagen nach § 14a EnWG

109,24 / 130,00

67,23 / 80,00

42,02 / 50,00

 
 

Preisblatt 4
Moderne Messeinrichtungen (mME)

Eine mME ist gemäß § 2 Nr. 15 MsbG eine Messeinrichtung, die den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt und über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann.

Moderne Messeinrichtung (Standardleistung gem. §35 Abs.1 MsbG) Preis je Messeinrichtung €/Jahr

mMe für Letztverbraucher

21,01 / 25,00

mMe für Anlagenbetreiber

21,01 / 25,00

 
 

Preisblatt 5
Zusatzleistung gemäß §34 MsbG

Auf Anfrage und sofern die Bereitstellung der Zusatzleistung technisch möglich ist. Die Zusatzleistung ist zahlbar auf separater Rechnung durch den Besteller nach Maßgabe von § 34 Abs. 2 und Abs. 3 MsbG (§ 3 Abs. 1 S. 4 MsbG).

Zusatzleistungen mit einmaligem Entgelt Preis in € netto (einmalig) Preis in € brutto (einmalig)

Ab 2025 die vorzeitige Ausstattung von Messstellen mit einem intelligenten Messsystem innerhalb von vier Monaten ab Beauftragung, auch an nicht von § 29 Absatz 1 oder Absatz 2 erfassten Messstellen, insbesondere an nicht bilanzierungsrelevanten Unterzählpunkten innerhalb von Kundenanlagen im Sinne von § 3 Nummer 24a und 24b des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 34 Abs.2 S. 2Nr.1 MsbG)

84,03

100,00

 
 
Zusatzleistungen mit jährlichem Entgelt Preis in € netto / Jahr Preis in € brutto / Jahr

Wandler in der Mittelspannung

205,00

243,95

Wandler in der Niederspannung

30,00

35,70

Die vorzeitige Ausstattung von Messstellen mit einem intelligenten Messsystem innerhalb von vier Monaten ab Beauftragung, auch an nicht bilanzierungsrelevanten Unterzählpunkten innerhalb von Kundenanlagen im Sinne von § 3 Nummer 24a und 24b EnWG (§ 34 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 MsbG)

Preisobergrenzen gemäß Kapitel 1 zuzüglich 25.21 €/Jahr für Messstellen, die nicht unter
§ 29(1) fallen.

Die zusätzliche Ausstattung von Messstellen mit Steuerungseinrichtungen, soweit erforderlich, ihre informationstechnische Anbindung an ein Smart-Meter-Gateway und an vorhandene zu steuernde Einrichtungen, insbesondere Energiemanagementsysteme, sowie die Konfiguration und Parametrierung von Smart-Meter-Gateway und Steuerungseinrichtungen.

25,21

30,00

Die Übermittlung von abrechnungsrelevanten Messdaten über das Smart-Meter-Gateway aus dem Submetering-System der Liegenschaft nach der Verordnung über Heizkostenabrechnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3250), in der jeweils geltenden Fassung.

Nicht verfügbar

Nicht verfügbar

Die notwendige informationstechnische Anbindung von Hauptmesseinrichtungen einer weiteren Sparte im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 2 MsbG an ein Smart-Meter-Gateway einschließlich der täglichen Übermittlung von abrechnungsrelevanten Messdaten.

Nicht verfügbar

Nicht verfügbar

Ab dem 1. Januar 2028 die für die Teilnahme am Regelenergiemarkt notwendige Datenkommunikation über das Smart-Meter-Gateway einschließlich der notwendigen informationstechnischen Anbindung an das Smart-Meter-Gateway.

Nicht verfügbar

Nicht verfügbar

Nach Maßgabe der §§ 56 und 64 MsbG die Erhebung und die minütliche Übermittlung von Netzzustandsdaten an den Netzbetreiber über das Smart-Meter-Gateway.

Nicht verfügbar

Nicht verfügbar

Die Bereitstellung und den technischen Betrieb des Smart-Meter-Gateways, seiner Schnittstellen und Kanäle für Auftragsdienstleistungen des Anschlussnutzers oder des Anschlussnehmers und Mehrwertdienste.

Nicht verfügbar

Nicht verfügbar

Nach Maßgabe einer Verordnung nach § §34 (2) Absatz 4 MsbG die Abwicklung der notwendigen Datenkommunikation über eine unterbrechungsfreie, schwarzfallfeste, dedizierte Weitverkehrskommunikationsverbindung

Nicht verfügbar

Nicht verfügbar

Bei nicht mit einem intelligenten Messsystem ausgestatteten Messstellen die Ausstattung der Messstelle mit erforderlichen technischen Einrichtungen zur Ermöglichung einer Tarifierung bezogener elektrischer Energie in mindestens zwei Tarifstufen

Nicht verfügbar

Nicht verfügbar

Die tägliche Übermittlung aller nach § 55 Absatz 1, 3 und 4 MsbG an einer Messstelle erhobenen und nach § 60 MsbG aufbereiteten Messwerte an weitere vom Anschlussnutzer oder Anlagenbetreiber beauftragte Dritte im Rahmen der elektronischen Marktkommunikation nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur.

Nicht verfügbar

Nicht verfügbar

* zukünftig werden weitere Zusatzleistungen angeboten und im Preisblatt ergänzt.

 

Kontakt

GGV Stadtwerke Groß-Gerau
Versorgungs GmbH

Vertrieb, Netz und Finanzen
Darmstädter Straße 53
64521 Groß-Gerau
Telefon (0 61 52) 17 20-0
E-Mail nrgvrtrbggv-nrgd

Verbrauchsabrechnung
Frankfurter Straße 24
64521 Groß-Gerau
Telefon (0 61 52) 93 15-93

Bereitschaftsdienst
Telefon (0 800) 00 93 150

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