Diese Tarife der Ersatzversorgung gelten ab dem 01.01.2024:
Arbeitspreis Energie* | netto | brutto |
ab 01.01.2024 | 21,00 Cent/kWh | 24,99 Cent/kWh |
*zzgl. der auf die Lieferung entfallenden Kosten in der jeweiligen
veröffentlichten Höhe für den Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten
der Stadtwerke Groß-Gerau Versorgungs GmbH in Rechnung gestellt werden: Das an den
Netzbetreiber abzuführende Netznutzungsentgelt, die Konzessionsabgabe,
die Stromsteuer, die Mehrbelastungen aus den Verpflichtungen des
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), sowie die Umlagen nach § 19 Abs. 2 Strom-NEV und nach § 18
Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten nach § 17 f EnWG. Auf den
Gesamtbetrag wird die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 % erhoben.
Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird seit dem 01.07.2022 bis auf weiteres nicht mehr erhoben.