KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG UND BLOCKHEIZKRAFTWERK

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Möchten Sie Ihren Energiebedarf verringern und zum Klimaschutz beitragen? Blockheizkraftwerke (BHKW) mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) machen beides möglich.

 
 

So funktioniert eine BHKW-Anlage

BHKW-Anlagen basieren auf dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung: Ein Verbrennungsmotor wird an die Heizungsanlage gekoppelt, der einen Generator zur Stromerzeugung antreibt. Das heißt, dass immer dann, wenn Wärme für die Heizungsanlage angefordert wird, wird zu gleichen Zeit, sozusagen als Abfallprodukt, Strom erzeugt.

Da BHKWs die Abwärme der Heizung nutzen und der Strom direkt vor Ort verbraucht werden kann, kann der Primärenergiebedarf um bis zu 40 % gesenkt werden. Als Brennstoffe für BHKWs werden gasförmige oder auch flüssige Brennstoffe verwendet, zum Beispiel Erdgas, Heizöl oder auch regenerative Energieträger wie z.B. Deponie- oder Klärgas sowie Rapsöl.

Der Strom, der durch ein BHKW gewonnen wird, kann für den eigenen Bedarf genutzt werden oder in das Netz des öffentlichen Stromversorgers eingespeist werden. Die Energiemenge, die das BHKW erzeugt und in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeist, wird über einen Einspeisezähler erfasst und vom Stromversorger abgerechnet.

 
 

Förderung und Vergütung von KWK und BHKW

BHKW-Anlagen werden nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) staatlich gefördert und vergütet. Voraussetzung hierfür ist die Zulassung der Anlage durch das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA), in Eschborn. Die Beantragung auf Zulassung erfolgt direkt beim BAFA und ist in der Regel in 2 - 3 Wochen bearbeitet.

Die Einspeisevergütung setzt sich aus den drei Komponenten zusammen:

  • Staatliche Förderung nach § 7 KWK
  • Base Load Preis der Strombörse EEX in Leipzig
  • Vermiedene Netznutzung 

Generell verfügen alle Errichterfirmen über die jeweils aktuellen Einspeisevergütungen und Anschlussmodalitäten. Informationsmaterial ist in gleicher Weise auch im Internet abrufbar.
Wir bieten Ihnen selbstverständlich auch ein Beratungsgespräch in unserem Hause oder vor Ort an.

Vereinbaren Sie doch einfach einen Termin mit Herrn Kornmann (0 61 52 - 17 20-14).

Weitere Info zum KWK-Gesetz