StEuern und Abgaben

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 Information zu Steuern und Abgaben 2023/2024

Preisbestandteil 2023 2024




Konzessionsabgabe Tarifkunden
Einwohnerzahl bis 100.000

1,59 Cent/kWh

1,59 Cent/kWh

Konzessionsabgabe Tarifkunden
Einwohnerzahl bis 25.000

1,32 Cent/kWh

1,59 Cent/kWh

Konzessionsabgabe Tarifkunden
Einwohnerzahl bis 500.000

1,99 Cent/kWh

1,99 Cent/kWh

Konzessionsabgabe Sondervertragskunden

0,11 Cent/kWh

0,11 Cent/kWh

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, dass die Gemeinde vom Netzbetreiber für die Nutzung der öffentlichen Wege zur Verlegung von Strom, Gas oder Wasserleitungen erhält.






Stromsteuer
Die Stromsteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom.

2,05 Cent/kWh

2,05 Cent/kWh




EEG-Aufschlag
Mit der EEG -Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. Betreiber von Erneuerbare Energien-Anlagen, die Strom in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen, erhalten dafür eine festgelegte Vergütung.  Diese wird nicht mehr über den EEG Aufschlag, sondern aus dem Bundeshaushalt finanziert.

0,000 Cent/kWh

0,000 Cent/kWh




AbLa-Umlage
Die AbLaV-Umlage (Umlage zur Verordnung abschaltbarer Lasten) ist eine Vergütung der Netzbetreiber an Stromverbraucher, die kurzfristig auf die Belieferung von Strom verzichten.

0,000 Cent/kWh

0,000 Cent/kWh




KWK-G-Aufschlag
KWK-Anlagen erzeugen in einem Verbrennungsprozess gleichzeitig Strom und Wärme. Mit der KWKG -Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gefördert.

0,375 Cent/kWh

0,275 Cent/kWh




Offshore - Netzumlage
Die Offshore-Netzumlage gleicht Einnahmeausfälle durch Netzunterbrechungen ab 10 Tagen oder einen verspäteten Anschluss an das Stromnetz für Offshore-Windpark-Betreiber aus.

0,591 Cent/kWh

0,656 Cent/kWh




Umlage aus der Belastung nach § 19 Abs. StromNEV
Über Verteilnetze gelangt der Strom vom Kraftwerk zum Kunden. Dafür müssen die Energieversorger an den Netzbetreiber Entgelte zahlen. Diese werden in erster Linie für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau der Netze verwendet. Die Höhe der Netzentgelte wird von der Bundesnetzagentur genehmigt.



Die Umlage beträgt für die ersten 1.000.000 kWh/Jahr

0,417 Cent/kWh

0,643 Cent/kWh

Die Umlage beträgt über 1.000.000 kWh/Jahr

0,050 Cent/kWh

0,050 Cent/kWh

Die Umlage beträgt für Privilegierte über 1.000.000 kWh/Jahr

0,025 Cent/kWh

0,025 Cent/kWh