Gut versorgt mit den Stadtwerken Groß-Gerau Versorgungs GmbH
In Deutschland besteht für alle Haushalte ein gesetzlicher Anspruch auf einen Anschluss und auf die Versorgung mit elektrischem Strom. Die Stadtwerke Groß-Gerau Versorgungs GmbH übernehmen innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes die Aufgabe der Grund- und Ersatzversorgung mit Strom (gem. § 36 Abs. 2 EnWG). Das heißt: Wir sind da – auch wenn Ihr bisheriger Stromlieferant Ihre Versorgung nicht mehr sicherstellen kann.
Grundversorgung per Gesetz
Aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), letzte Fassung aus dem Juli 2021, ergibt sich eine strikte Trennung des Stromnetzes von der Stromversorgung. Es besteht also eine (bedingte) Anschlusspflicht des Netzbetreibers und zum anderen eine Grundversorgungspflicht des Stromlieferanten (§ 36 Abs. 1 EnWG). Die Einzelheiten hierzu regelt die Stromgrundversorgungsverordnung (Strom GVV).
Anspruch auf Grundversorgung nach EnWG haben Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen.
Ersatzversorgung
Gemäß § 38 EnWG übernehmen die Stadtwerke Groß-Gerau Versorgungs GmbH die sogenannte Ersatzversorgung, wenn vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist (z.B. in Folge einer Insolvenz).
Ersatzversorgung Strom
Privat- und Gewerbekunden mit einem jährlichen Stromverbrauch von
weniger als 10.000
kWh
netto | brutto | |
Arbeitspreis ab 01.09.2022 | 65,88 Cent/kWh | 78,40 Cent/kWh |
Grundpreis ab 01.09.2022 | 94,12 Euro/Jahr | 112 Euro/Jahr |
Ersatzversorgung Strom Privat-, Gewerbe- und Industriekunden mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 10.000 kWh und Belieferung aus dem Niederspannungsnetz ohne registrierende Leistungsmengen
netto | brutto | |
Arbeitspreis ab 01.09.2022 | 65,00 Cent/kWh | 77,35 Cent/kWh |
Grundpreis ab 01.09.2022 | 94,12 Euro/Jahr | 112,00 Euro/Jahr |
Bruttopreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19%. Preisanpassung erfolgt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Strom GVV. Gemäß § 5 Abs. 3 Strom GVV steht Ihnen jedoch im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisregelung zu kündigen.
GGV Stadtwerke Groß-Gerau
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64521 Groß-Gerau
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