Diese Tarife der Ersatzversorgung galten vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Arbeitspreis Energie* |
netto | brutto |
ab 01.01.2023 | 25,00 Cent/kWh | 29,75 Cent/kWh |
*zzgl. der auf die Lieferung entfallenden Kosten in der jeweiligen veröffentlichten Höhe für den Messstellenbetrieb – soweit diese Kosten der Stadtwerke Groß-Gerau Versorgungs GmbH in Rechnung gestellt werden: Das an den Netzbetreiber abzuführende Netznutzungsentgelt, die Konzessionsabgabe, die Stromsteuer, die Mehrbelastungen aus den Verpflichtungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), die Umlagen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie die Umlagen nach § 19 Abs. 2 Strom-NEV und nach § 18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten nach § 17 f EnWG. Auf den Gesamtbetrag wird die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 % erhoben.
Hinweis: Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird seit dem 01.07.2022 bis auf weiteres nicht mehr erhoben.