Zu Ihrer Information führen wir ein Verzeichnis aller bei uns konzessionierten Elektroinstallationsfirmen.
Auswärtige bei einem anderen Energieversorgungsunternehmen konzessionierte Elektroinstallationsfirmen erhalten auf Wunsch gerne eine Gastkonzession. Einzige Voraussetzung ist eine Bestätigung des jeweils zuständigen Versorgungsunternehmens.
Installateurverzeichnis für das Netzgebiet der GGV (Link zum Installateurverzeichnis ÜWG)
Den Antrag auf Erteilung einer Gastkonzession finden Sie hier (PDF)
Grundsätze für die Zusammenarbeit von NB und dem Elektrotechniker (PDF)
Damit eine Erzeugungsanlage reibungslos mit unserem Netz zusammenarbeitet, stimmen wir die technischen Rahmenbedingungen aufeinander ab und bringen sie mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang.
Für die Auswahl des Messkonzeptes ist der Anlagenbetreiber zuständig. Vor Installation der Anlage ist jedoch die Durchführbarkeit des Messkonzeptes in Bezug auf Messeinrichtungen, Ausführung der Zähler und des Zählerplatzes sowie speziellen Anforderungen mit uns abzustimmen.
Wir überprüfen, ob das ausgewählte Messkonzept nach den Technischen Anschlussbedingungen, dem EnWG sowie nach EEG und KWKG umsetzbar ist. Für die rechtliche Verbindlichkeit dieser Messkonzepte wird keine Gewähr übernommen, da das EEG/KWK-G keine expliziten Vorgaben für Messkonzepte enthält.