Immer mehr Menschen beschäftigen sich privat mit der Energiewende. Denn schon Zuhause fängt sie an. Eine Möglichkeit, sie privat umzusetzen sind zum Beispiel steckerfertige PV-Anlagen für den Balkon. Eine Lösung, die die Chance bietet, sich am großen Energiesystem zu beteiligen. Wichtig muss dabei sein, dass Anschluss und Betrieb der kleinen Anlage in jeder Situation sicher sind. Grundlage dafür ist das VDE-Vorschriftenwerk. Hier sind auch Erzeugungsanlagen mit speziellen Steckern – also beispielsweise steckerfertige PV-Anlagen – berücksichtigt. Wir, die GGV als Ihr Netzbetreiber, möchten diese Module nicht verhindern. Wir betreiben selbst fast 70 PV-Anlagen im eigenen Unternehmen und verstehen uns als Partner bei den Anschlussbegehren unserer Kunden.
Die „steckerfertige Photovoltaik-Anlage“ hat viele Namen (steckbare PV-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV, Balkon-Kraftwerk, Guerilla-PV, Plug and Play-PV und viele mehr), aber nur eine Bedeutung. Grundsätzlich beschreiben all diese Begriffe eine aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter bestehende PV-Anlage, die direkt an eine spezielle Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden kann.
Wenn das Stromnetz für Wartungen durch unser Montagepersonal freigeschaltet wird, also ohne Spannung ist, dann muss das auch eine PV-Anlage erkennen und darf zur Sicherheit aller keinen Strom ins Netz speisen. Deshalb fordert die VDE-AR-N 4105 einen sogenannten NA-Schutz. Viele der angebotenen Anlagen haben diesen Schutz aber nicht, selbst wenn die Anlagen als „VDE-AR-N 4105 konform“ beworben werden. Häufig wird die NA-Schutzschaltung im Kleingedruckten als „externe“ Voraussetzung deklariert. Der Hintergrund ist, dass in manchen Geräten die wenige Euro teuren NA-Schutzschaltungen nicht enthalten sind. Geringfügig teurere Kleinstwechselrichter für den europäischen Markt sind hingegen ab Werk mit einem „integrierten NA-Schutz“ ausgestattet.
Bitte beachten Sie:
Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen.
PV-Anlagen mit dem typischen Schutzkontaktstecker sind in Deutschland nicht zulässig.
Es dürfen niemals mehrere Anlagen über eine Mehrfach-Verteilersteckdose an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden. Hierbei kann es zu einer Überlastung der Stromleitung und damit zum Brand kommen.
In der Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) wurde in Deutschland die Möglichkeit geschaffen, PV-Anlagen auch in einen vorhandenen Endstromkreis einzubinden. Auch der Anschluss an einen separaten Stromkreis ist möglich. Der Anschluss darf aber ausschließlich über einen speziellen Stecker oder eine feste Installation erfolgen. In beiden Fällen muss der Anschluss über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung geschützt sein.
Das Einstecken einer Erzeugungsanlage ist nicht mit dem Einstecken eines elektrischen Verbrauchsgerätes in eine herkömmliche Steckdose zu vergleichen und nur unter bestimmten Bedingungen mit einer speziellen Energiesteckvorrichtung (z. B. nach Vornorm VDE V 0628-1) zulässig. Diese Bedingungen sind in der Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 aufgeführt.
Elektrische Anlagen in Gebäuden sind auf eine zentrale Einspeisung der elektrischen Energie ausgelegt und werden ausgehend vom Netzanschluss über entsprechende Sicherungen bis zu den Haushaltssteckdosen verteilt. Die Sicherungen können Zuhause nur dann ihre Schutzfunktion erfüllen, wenn der aus der steckerfertigen PV-Anlage zurückgespeiste Strom berücksichtigt wird.
Das Wichtigste: Wird durch eine Erzeugungsanlage im Privathaushalt Strom ins öffentliche Netz eingespeist, dreht sich ein „normaler“ Zähler rückwärts. Dabei verhält es sich ähnlich wie bei der Manipulation von Kilometerzählern im Fahrzeug: Erbrachte Leistung wird unterschlagen. Wie beim Autoverkauf kann dies zu einer Strafanzeige wegen Betrugs führen. Diese Anzeige würde im Falle der steckerfertigen PV-Anlagen durch den Messstellenbetreiber erfolgen. Zudem stellt ein Rückwärtslaufen des Zählers einen Verstoß gegen das Steuerrecht dar und fällt unter Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung.
Mit der Anmeldung Ihrer „steckerfertigen PV-Anlage“ beim Netzbetreiber überprüft dieser, vor Inbetriebnahme der Anlage, ob Ihr Zähler dafür geeignet ist oder ob ein Zählerwechsel durchgeführt werden muss.
1. Anmeldeplicht beim Netzbetreiber
Nach der Niederspannungsanschlussverordnung und der VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105), ist eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber zwingend erforderlich, da die Netzbetreiber wissen müssen wo solche Erzeugungsanlagen in ihrem Netz vorkommen. Das erleichtert und beschleunigt die Ursachensuche, wenn zum Beispiel unzulässige Netzrückwirkungen auftreten und benachbarte Netzkunden Probleme haben.
Anmeldeformular GGV „Steckerfertige Erzeugungsanlage“ bis 600W
2. Anmeldeplicht bei der Bundesnetzagentur
Die Steckerfertige PV-Anlage muss lt. §5 Abs.1 MaStRV beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) kostenlos angemeldet werden.
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
3. Umzug / Außerbetriebnahme
Ein Umzug des Anlagenbetreibers oder die Außerbetriebnahme der Anlage ist uns als Netzbetreiber mitzuteilen.
Die Beurteilung sowie sämtliche Arbeiten an Ihrer Elektroinstallation dürfen nur von
Elektroinstallationsunternehmen durchgeführt werden, welche in das Installateurverzeichnis eingetragen sind. Das Installateurverzeichnis der GGV finden Sie weiter unten bei den Downloads.
Michael Kornmann
GGV Leiter Stromnetze
Telefon 06152 172014
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Swen Recknagel
Stadtwerke Groß-Gerau
Telefon 06152 931516
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Gerd Zöllner
GGV Techn. Leitung Messstellenbetrieb
Telefon 06152 172027
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Anmeldeformular GGV „Steckerfertige Erzeugungsanlage“ bis 600W (PDF)
Installateurverzeichnis für das Netzgebiet der GGV (Link zum Installateurverzeichnis ÜWG)
GGV-Richtlinien zum Förderprogramm einer "Steckerfertigen PV-Anlage"