ENERGIESPARVERORDNUNG

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Ziel der EnEV ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Vor allem Heizenergie soll eingespart werden, aber auch andere Energiesparpotenziale sollen verstärkt genutzt werden. 

Die EnEV kombiniert und ersetzt die bisher geltende Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV). Die neusten Änderungen sind in der EnEV 2016 festgelegt und setzen die europäischen Richtlinien für energieeffiziente Gebäude um. 

Die EnEV gilt für Wohn- und Bürogebäude sowie für bestimmte andere Gebäude, deren durchschnittliche Innentemperatur, abhängig von ihrem Verwendungszweck, nicht unter 12 °C sinkt und nicht über 19 °C steigt. Sie regelt die energetischen Anforderungen sowohl für Neubauten als auch für Altbauten.
Für Neubauten schreibt die EnEV einen "Energiepass" vor, der die wichtigsten energetischen Eigenschaften zusammenfasst und das Bewusstsein für energetische Qualitäten von Gebäuden steigern soll. Beim Umbau von Altbauten richten sich die Bauvorschriften nach dem Umfang der Umbaumaßnahen. Wird die beheizte Nutzfläche um mehr als 50 m² erweitert, gelten die gleichen Vorschriften wie für Neubauten. 

Die wichtigsten Größen der EnEV sind der Primärenergeiebedarf und die Transmissionswärme. Die EnEV bestimmt die Obergrenzen für den Primärenergiebedarf und die Transmissionswärme, die ein Gebäude abhängig von seiner Größe und Lage haben darf.

Der Primärenergiebedarf setzt sich wie folgt zusammen: Heizung + Warmwasser + Wärmeverluste während Wärmegewinnung, Transport, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung. Unter Transmissionswärme versteht man die Wärme, die bei einem Unterschied zwischen Innen- und Außentemperatur über die Außenfläche verloren geht, wenn jeder m² luftdicht ist.