Die Ökosteuer ist eine Steuer auf den Energieverbrauch und soll zum sparsameren Umgang mit Energie anregen. Die Einnahmen werden u.a. zur Kompensation der steigenden Sozialversicherungskosten, insbesondere der Rentenversicherung, im Bundeshaushalt eingesetzt.
Am 1. April
1999 trat das sogenannte „Gesetz zum Einstieg in die ökologische
Steuerreform“ in Kraft, welches die Grundlage für die sogenannte
„Ökosteuer“ bildet. Die Steuer wird auf Benzin und Strom erhoben, nur in
der ersten Stufe der insgesamt fünf Teuerungsrunden war auch Heizöl
betroffen.
Der Stromsteuersatz wurde seit 1999 schrittweise angehoben und beträgt seit 2003 unverändert 2,05 Cent/kWh (netto).
Im Stromsteuergesetz sind einige Ermäßigungs - bzw. Befreiungsmöglichkeiten aufgeführt.
Sollten Sie Fragen haben, wird Ihnen Herr Hochstätter (Tel. 0 61 52 - 17 20-12) gern behilflich sein.