ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ

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Das EEG – Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien, Kurztitel: Erneuerbare Energien Gesetz – fördert den Ausbau erneuerbarer Energien und unterstützt die Betreiber von Anlagen zur Gewinnung von nachhaltiger Energie. Zu den geförderten Energieträgern gehören Wasserkraft, Geothermie, Windenergie, Biomasse, Solarenergie und Deponiegas, Klärgas sowie Grubengas. Das EEG gibt es seit 2004 und es ist seit dem immer wieder angepasst worden.

Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetz

  • Bis 2020 30% des Energiebedarfs mit erneuerbarer Energie decken
  • Die Umwelt und das Klima schützen
  • Eine nachhaltige Energieversorgung sicherstellen
  • Fossile Ressourcen schonen
  • Den Betreibern von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbarer Energie Planungs- und Investitionssicherheit  garantieren
  • Erneuerbare Energien konkurrenzfähig machen
  • Die Entwicklung von „grüner“ Technologie fördern

Wie funktioniert das EEG?

Das EEG sichert den Betreibern von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbarer Energie zu, dass ihr Strom abgenommen und vergütet wird. Wer zum Beispiel eine Photovoltaikanlage betreibt, hat ein Recht darauf, dass der Netzbetreiber diesen Strom vorrangig und unverzüglich ins Stromnetz einspeist und mit dem gesetzlichen Mindestsatz oder mehr vergütet. Der Netzbetreiber ist dazu verpflichtet, auch wenn kein Vertrag zwischen ihm und dem Anlagenbetreiber besteht. Sollte ein Netzausbau nötig sein, muss der Netzbetreiber die Kosten übernehmen. Die Kosten für den Netzanschluss trägt der Anlagenbetreiber.

Wie wird Strom aus erneuerbaren Energien vergütet?

Ein Vergütungsanspruch besteht nur, wenn die Anlage ausschließlich Strom aus erneuerbarer Energie gewinnt. 

Dauer der Vergütung: Der Strom wird in der Regel 20 Jahre lang nach dem Jahr der Inbetriebnahme vergütet. Der Anfang der Vergütung richtet sich danach, wann die Anlage in Betrieb genommen wurde, unabhängig davon, ob der Strom ins Netz eingespeist wird. Wird zum Beispiel eine Photovoltaikanlage am 1. Juli 2012 in Betrieb genommen, dann wird der Strom aus dieser Anlage bis zum 31.Dezember 2032 vergütet: Das sind 20 Jahre + die 6 Monate aus dem Jahr der Inbetriebnahme. 

Höhe der Vergütung: Die Höhe der Vergütung ist von dem Jahr der Inbetriebnahme abhängig. Die Vergütung bleibt während der gesamten Vergütungsdauer gleich. Wer also seine Anlage zu einem bestimmten Vergütungssatz in Betrieb genommen hat, kann davon ausgehen, dass sich dieser Satz nicht ändert.

Degression der Vergütungssätze: Je später eine Anlage in Betrieb genommen wurde, desto geringer fällt in der Regel die Vergütung aus. Die Degression soll Anreize schaffen, die Technologien weiter zu entwickeln, so dass die Erzeugung erneuerbarer Energie kostengünstiger, wirtschaftlicher und effizienter wird.