Das EEG – Gesetz für den Vorrang erneuerbarer
Energien, Kurztitel: Erneuerbare Energien Gesetz – fördert den Ausbau
erneuerbarer Energien und unterstützt die Betreiber von Anlagen zur
Gewinnung von nachhaltiger Energie. Zu den geförderten Energieträgern
gehören Wasserkraft, Geothermie, Windenergie, Biomasse, Solarenergie und
Deponiegas, Klärgas sowie Grubengas. Das EEG gibt es seit 2004 und es
ist seit dem immer wieder angepasst worden.
Das EEG sichert den Betreibern von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbarer Energie zu, dass ihr Strom abgenommen und vergütet wird. Wer zum Beispiel eine Photovoltaikanlage betreibt, hat ein Recht darauf, dass der Netzbetreiber diesen Strom vorrangig und unverzüglich ins Stromnetz einspeist und mit dem gesetzlichen Mindestsatz oder mehr vergütet. Der Netzbetreiber ist dazu verpflichtet, auch wenn kein Vertrag zwischen ihm und dem Anlagenbetreiber besteht. Sollte ein Netzausbau nötig sein, muss der Netzbetreiber die Kosten übernehmen. Die Kosten für den Netzanschluss trägt der Anlagenbetreiber.
Ein Vergütungsanspruch besteht nur, wenn die Anlage ausschließlich Strom aus erneuerbarer Energie gewinnt.
Dauer der Vergütung: Der Strom wird in der Regel 20 Jahre lang nach dem Jahr der Inbetriebnahme vergütet. Der Anfang der Vergütung richtet sich danach, wann die Anlage in Betrieb genommen wurde, unabhängig davon, ob der Strom ins Netz eingespeist wird. Wird zum Beispiel eine Photovoltaikanlage am 1. Juli 2012 in Betrieb genommen, dann wird der Strom aus dieser Anlage bis zum 31.Dezember 2032 vergütet: Das sind 20 Jahre + die 6 Monate aus dem Jahr der Inbetriebnahme.
Höhe der
Vergütung: Die Höhe der Vergütung ist von dem Jahr der Inbetriebnahme
abhängig. Die Vergütung bleibt während der gesamten Vergütungsdauer
gleich. Wer also seine Anlage zu einem bestimmten Vergütungssatz in
Betrieb genommen hat, kann davon ausgehen, dass sich dieser Satz nicht
ändert.
Degression der Vergütungssätze: Je später eine Anlage in Betrieb genommen wurde, desto geringer fällt in der Regel die Vergütung aus. Die Degression soll Anreize schaffen, die Technologien weiter zu entwickeln, so dass die Erzeugung erneuerbarer Energie kostengünstiger, wirtschaftlicher und effizienter wird.