Damit der Strom einer Photovoltaikanlage
vergütet wird, muss die Anlage über einen Netzanschluss verfügen.
Betreiber können dann zwischen zwei Vergütungsoptionen wählen: Sie
können den Strom ins Netz einspeisen und dafür die Einspeisevergütung
erhalten. Alternativ können Sie den Strom selbst verbrauchen. Der Betreiber kann sich innerhalb bestimmter Fristen für
die eine oder die andere Option entscheiden.
Bei Photovoltaikanlagen, die sich nicht auf einem Gebäude befinden (Freiflächenanlagen) gibt es Beschränkung bei der Vergütung, um ökologisch sensible Flächen zu schützen und die Akzeptanz vor Ort nicht zu gefährden. Eine weitere Einschränkung besteht in der Vergütung von größeren Anlagen. Hier wird über ein Ausschreibungssystem Preisdruck bei potenziellen Anbietern erzeugt.
Eine
Photovoltaikanlage wird 20 Jahre lang, zuzüglich des Jahres der
Inbetriebnahme, vergütet.
Wird der Strom nicht komplett selbst verbraucht, dann werden die Reste ins Netz eingespeist und der Betreiber erhält dafür den regulären Vergütungssatz für die Netzeinspeisung. Für Kleinanlagen fallen für den selbst produzierten und selbst genutzten Strom keine weiteren Stromkosten an.